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ArbG Chemnitz, 23.09.2009 - 1 BV 9/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 23.09.2009 - 1 BV 9/09
- LAG Sachsen, 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 02.10.2009 - 2 TaBVGa 4/09
Beschlussverfahren zur Beilegung des Streits zwischen Vertrauensperson schwer …
Mit Schriftsatz vom 17.06.2009, eingegangen beim Arbeitsgericht Chemnitz am selben Tag und der Beklagten zugestellt am 03.07.2009, hat die Vertrauensperson ein Beschlussverfahren (Aktenzeichen des Arbeitsgerichts Chemnitz: 1 BV 9/09) eingeleitet und u. a. beantragt,.Nach dem Gegenstand der Beschwerdeverhandlung decken sich die strittigen Positionen der Beteiligten in dem Beschlussverfahren zur Hauptsache zum Az. 1 BV 9/09 des Arbeitsgerichts Chemnitz mit dem hier verfahrensgegenständlichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, soweit es um die Schulungsteilnahme in ... (hier jedoch: ohne Verlangen nach Kostentragung) geht:.
Allerdings hat das Arbeitsgericht die Vertrauensperson in dem Hauptsacheverfahren zum Az. 1 BV 9/09 mit ihren Anträgen zurückgewiesen.